Stärkung des Ehrenamts
Kurz erklärt: Freistellung für ehrenamtliche Tätigkeit in der Kinder- und Jugendarbeit nach dem Gesetz zur Stärkung des Ehrenamts.
Erhältlich für: Personen über 16 Jahren, die ehrenamtlich und führend in der Kinder- und Jugendarbeit tätig sind.
Begünstigung: Bis zu 12 Arbeitstage im Jahr Dienstbefreiung ohne Anrechnung auf den Erholungsurlaub und bei Fortbezahlung von Bezügen kann gewährt werden.
Beantragung unter: jugendbildungswerk@stadt-frankfurt.de, nur online.
Ansprechpartnerin: Aline Ziaja
Telefon: 069 212-39073
www.jugendbildungswerk-ffm.de