Teilnahme- und Zahlungsbedingungen

Zahlung

Die Teilnahme ist erst dann verbindlich, wenn 10 Tage nach Datum der Anmeldebestätigung der Teilnahmebeitrag eingegangen ist. Erfolgt die Zahlung nicht innerhalb dieser Frist, erlischt der Anspruch auf die Teilnahme an der Veranstaltung. Im Anmeldeportal bieten wir eine Vielfalt von Zahlungsmöglichkeiten an. Erfolgt die Anmeldung direkt über unsere Kooperationspartner:innen, erfragen Sie bitte deren Zahlungsmöglichkeiten.

Frankfurt-Pass-Inhaber:innen erhalten bei Freizeiten einen Preisnachlass von 30 %. Weitere Informationen über Zuschussmöglichkeiten durch das Bildungs- und Teilhabepaket (BUT) finden Sie hier.

Rücktritt der Veranstalter:innen

Veranstalter:innen können von den Veranstaltungsvereinbarungen bis zu vier Wochen vor Veranstaltungsbeginn zurücktreten. Veranstalter:innen verpflichten sich, die Teilnehmer:innen vier Wochen vor Veranstaltungsbeginn davon zu unterrichten. Bereits gezahlte Kostenbeiträge werden in diesem Fall in vollem Umfang zurückerstattet.

Rücktritt der Teilnehmer:innen

Der Rücktritt von einer mehrtägigen Freizeit oder Bildungswoche muss schriftlich erfolgen, bzw. muss auf dem Anmeldeportal selbst storniert werden (ggf. über das Kontaktformular). Maßgeblich für den Rücktrittszeitpunkt ist der Eingang der Rücktrittserklärung bei den Veranstalter:innen. Wird die Veranstaltung storniert, gelten folgende Bedingungen:

  • Tritt man bis einschließlich 21 Tage vor Beginn der Veranstaltung zurück, werden 100% des Teilnahmebeitrags zurückerstattet.
  • Tritt man bis einschließlich 14 Tage vor Beginn der Veranstaltung zurück, werden 50% des Teilnahmebeitrags zurückerstattet.
  • Ausgenommen sind alle eintägigen Veranstaltungen. Hier werden bereits gezahlte Kostenbeiträge nicht erstattet.

Versicherung

Die Teilnehmer:innen sind für die Dauer der Veranstaltungen des Ferienkarussells als Gruppenmitglieder unfall- und haftpflichtversichert, sofern nicht bereits eine eigene Unfall- oder private Haftpflichtversicherung besteht. Für mutwillige Sachbeschädigung haften die Personensorgeberechtigten.

Aufsichtspflicht und Datenschutz

Die Teilnehmer:innen stehen während den Veranstaltungen unter Aufsicht von Betreuer:innen. Die:der Personensorgeberechtigte ist damit einverstanden, dass sich die Teilnehmer:innen in Absprache mit Betreuer:innen für eine begrenzte Zeit in Kleingruppen (mindestens 2–3 TN) auch ohne Aufsicht bewegen. Die:der Personensorgeberechtigte ist damit einverstanden, dass in medizinischen Notfällen, falls erforderlich, notwendige ärztliche Behandlungen von den Betreuer:innen veranlasst werden dürfen. Die:der Personensorgeberechtigte ist damit einverstanden, dass Betreuungspersonen des Ferienkarussells im Bedarfsfall den Teilnehmer:innen Zecken entfernen dürfen.

Kinder unter 12 Jahren müssen nach einer Bildungswoche oder einem Erlebnistag grundsätzlich von einem personensorgeberechtigten Elternteil oder einer dazu bevollmächtigten Person abgeholt werden. Eine formlose, unterschriebene Vollmacht ist bei den Betreuer:innen abzugeben. Sollen Kinder unter 12 Jahren den Heimweg nach einer Ferienaktion selbstständig antreten, bedarf dies einer Absprache mit den Betreuer:innen, einschließlich einer formlosen schriftlichen Einverständniserklärung.

Kinder unter 12 Jahren müssen grundsätzlich nach einer Ferienfreizeit von einem personensorgeberechtigten Elternteil oder einer dazu bevollmächtigten anderen Person abgeholt werden. Die unterschriebene Vollmacht ist bei den Betreuer:innen abzugeben. In begründeten Ausnahmefällen ist nach telefonischer Rücksprache mit einer:m Personensorgeberechtigten die Heimfahrt in einem Taxi mit Begleitung durch die Betreuer:innen möglich. Die Kosten für die Heimfahrt übernimmt die:der Personensorgeberechtigte.

Kinder ab 12 Jahren, die sich nach einer Ferienaktion alleine auf den Heimweg begeben dürfen, benötigen eine schriftliche Erlaubnis der Personensorgeberechtigten bzw. bedarf es eine Absprache mit den Betreuer:innen.

Die:der Personensorgeberechtigte und die Teilnehmer:innen sind mit der Anfertigung von Fotos während unserer Veranstaltungen sowie deren Veröffentlichung auf unserer Homepage, im Programmheft und Berichten einverstanden, es sei denn, den Veranstalter:innen liegt ein schriftlicher Widerspruch vor.

Weitere Informationen zum Datenschutz finden Sie auf unserer Homepage www.ferienkarussell-frankfurt.de. Die Datenschutzerklärung erläutert Ihnen, welche Daten wir erheben und wofür wir sie nutzen.